Werbung - Redaktion - Donnerstag, 24. Mai 2012
31. Januar 2012
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Lokal

Dekret „Milleproroghe“: SVP stimmt mit Ja – Aufschub bei SISTRI-Regelung

Nein zur Vorgehensweise, Ja zum Inhalt: So verhält es sich mit der SVP-Haltung zum Dekret „Milleproroghe“ der Regierung Monti, die bei der Abstimmung am Dienstag die Vertrauensfrage stellte. Vorgesehen sind unter anderem Aufschübe bei der SISTRI-Regelung.

Das sogenannte „Milleproroghe“-Dekret sieht eine ganze Reihe von Terminverlängerungen von Fristen zu verschiedensten Themen vor.

„Zur Debatte standen dabei auch zahlreiche Punkte, die für Südtirol von großer Bedeutung sind“, so der SVP-Abgeordnete Siegfried Brugger. Unter anderem wird der Termin, an welchem die SISTRI-Regelung in Kraft treten hätte sollen, aufgeschoben. Neuer Termin ist der 30. Juni.

SVP mit Vorgangsweise nicht einverstanden

Die SVP stimmte am Dienstag zwar mit Ja, erklärte sich mit der Vorgehensweise jedoch nicht einverstanden.

„Die Tatsache, dass die Regierung Monti die Abstimmung mit der Vertrauensfrage verknüpfte, verhinderte jedoch eine inhaltliche Diskussion zum ganzen Gesetz sowie das Einbringen weiterer Änderungsanträge“, so Brugger.

Unter anderem seien mehrere Anträge der SVP deshalb nicht zur Diskussion gestanden.

„Wir hatten mehrere Anträge vorbereitet, die für uns sehr wichtig sind – darunter zur Ausschreibung zur Brennerautobahn-Konzession, zur Erfassung landwirtschaftlicher Gebäude ins Gebäudekataster und über die neuen Brandschutzbestimmungen fürs Gastgewerbe“, so Brugger. Diese einzubringen sei nicht mehr möglich gewesen.

Brugger hofft auf Senat

Brugger kündigte im Plenum der Abgeordnetenkammer an, dass die SVP dennoch mit „Ja“ stimmen werde: „Wir haben allen Grund anzunehmen, dass die augenblicklich fehlenden Themen bei der Abstimmung im Senat mit in den Gesetzestext aufgenommen werden“, so Brugger.

Die Kammer habe sie nämlich letzte Woche in eigenen Beschlussanträgen bereits genehmigt. Demnach soll die Ausschreibung der Konzession für die Brennerautobahn bis Jahresende aufgeschoben werden, die Erfüllung neuer Brandschutzbestimmungen im Gastgewerbe auf zwei Jahre, und auch für die Erfassung und Eintragung landwirtschaftlicher Nutzgebäude ins Gebäudekataster soll mehr Zeit bleiben.




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