Werbung - Redaktion - Freitag, 25. Mai 2012
09. Februar 2012
Christian Wulff © 2012 APA/DPA Christian Wulff
Politik

Neue Rücktrittsforderungen gegen Wulff

Zwei Monate nach Bekanntwerden der ersten Vorwürfe gerät der deutsche Bundespräsident Christian Wulff wegen seiner Beziehungen zu reichen Unternehmern erneut unter Druck.

Am Donnerstag wurde Wulff mit Rücktrittsforderungen konfrontiert, nachdem am Vortag die „Bild“- Zeitung über einen Urlaub mit dem Filmunternehmer David Groenewold auf Sylt berichtet hatte.

Groenewold bezahlte zunächst die drei Übernachtungen in einem Luxushotel – nach Angaben seines Anwalts beglich Wulff die Kosten von 774 Euro aber in bar.

Grünen-Fraktionschefin Renate Künast hält die Amtszeit Wulffs für gescheitert. Sie sagte der „Bild“-Zeitung (Freitag): „Die Präsidentschaft von Herrn Wulff ist so oder so beendet.“

Wenn er im Amt bleibe, hingen die „Gefälligkeiten reicher Freunde wie Blei an der moralischen Instanz unseres höchsten Staatsamtes. Wir werden dann bis 2015 ohne Präsident auskommen müssen.“

Der schleswig-holsteinische FDP-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Kubicki sagte dem Südwestrundfunk (SWR), Wulff müsse „entscheiden, wie lange er das sich selbst und seiner Familie noch antun“ wolle.

Für den Bundespräsidenten gelte zwar die Unschuldsvermutung genau so wie für jeden anderen Menschen.

Aber die Vorstellung, dass Wulff das Geld für seine Übernachtungskosten beim Auschecken aus dem Hotel dem Filmunternehmer in bar überreiche und die Nebenkosten mit der Kreditkarte bezahle, sei „lebensfremd“ und „extrem unwahrscheinlich“.

Wulff steht seit Mitte Dezember massiv in der Kritik. Dabei ging es zunächst um einen günstigen Privatkredit über 500.000 Euro von einer Unternehmergattin, dann um kostenlose Urlaube bei vermögenden Freunden, später auch um die „Nord-Süd-Dialog“ genannten Veranstaltungen des Eventmanagers Manfred Schmidt, deren „Schirmherr“ Wulff als Ministerpräsident in Niedersachsen war.

Gegen seinen früheren Sprecher Olaf Glaeseker ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Bestechlichkeit.

dpa




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