Die Landesregierung arbeitet derzeit an einem Gesetz, mit dem sich Südtirol an die Liberalisierungsprogramme der Regierung Monti anpassen wird.
"Wir haben neue Gutachten ausgewertet und analysiert, inwieweit es noch Spielräume gibt, eventuell auch Details zu regeln", so Landeshauptmann Luis Durnwalder am Montag zur Regelung der Ladenöffnungszeiten.
Da der Handel der Bereich ist, der den größten Umwälzungen ausgesetzt sein dürfte, konzentriert sich das Land vor allem auf diesen Sektor.
"Uns liegen eine ganze Reihe von Gutachten zu unterschiedlichen Themen vor, leider oft auch mit gänzlich unterschiedlichen Schlüssen, die die Fachleute ziehen", erklärte Durnwalder.
Gesetz soll bis März stehen
Auch zum Termin, bis zu dem ein Landesgesetz stehen muss, um die staatlichen Vorgaben zumindest zum Teil zu umgehen, gibt es unterschiedliche Meinungen.
Ursprünglich wollte die Landesregierung ein Gesetz bis zum 23. März verabschieden. Jetzt scheint aber auch ein späterer Zeitpunkt möglich.
"Wenn man die Regelung als eine interpretiert, die eine Frage der Autonomie betrifft, blieben uns nicht nur drei, sondern sechs Monate ab Inkrafttreten des Monti-Dekrets", erklärte Durnwalder.
Die Landesregierung hat sich dennoch dafür ausgesprochen, kein Risiko einzugehen und auf die Drei-Monats-Frist Ende März hinzuplanen.
"Wir werden versuchen, das Gesetz bis dahin über die Bühne zu bringen", so Durnwalder heute.
hds und Gemeinden an Ausarbeitung beteiligt
Bis Ende März gilt es allerdings, noch einige grundlegende Fragen zu klären. "Verschiedene Gutachten beschäftigen sich mit der Möglichkeit, auch Detailregelungen wie die Ladenöffnungszeiten restriktiver regeln zu können als vom Monti-Dekret vorgesehen", erklärte der Landeshauptmann.
Voraussetzung sei lediglich, dass gleiche Voraussetzungen für alle Geschäfte und im ganzen Land geschaffen würden.
Geklärt werden sollen diese Fragen im Rahmen einer Experten-Runde noch in dieser Woche und am Montag, wenn Vertreter der Gemeinden und des Handels in der Sitzung der Landesregierung zu Gast sein werden.
Dann gilt es auch, die von der Landesregierung angedachte Möglichkeit einer Detailregelung auf Gemeindeebene noch einmal zu überdenken.
"Die Gemeinden haben Bedenken geäußert, vor allem für den Fall, dass in angrenzenden Gemeinden gänzlich unterschiedliche Regelungen gelten sollten", so Durnwalder. Sie bevorzugten eine einheitliche Regelung, die landesweit gelte.
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