Öffentliche Bauaufträge: Gesetz im Landtag genehmigt – Vorteil für kleine Betriebe
Am Freitag ist das Gesetz zur Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge im Landtag genehmigt worden. Demnach soll es nach Baulosen und Gewerken ausgeschrieben werden.
Der Gesetzentwurf zur Vergabe und Ausführung öffentlicher Bauaufträge war von Landtagsabgeordneten Hanspeter Munter eingereicht worden. Am Freitag ist dieser im Landtag mit 29 von 33 Stimmen genehmigt worden: „Mit diesem Gesetz sollen endlich kleine und spezialisierte Unternehmen vor Ort wieder leichter zum Zug kommen“, erklärt Munter.
„Das Gesetz gibt den öffentlichen Körperschaften die Möglichkeit, nach Baulosen und Gewerken aufgeteilt auszuschreiben. Aber auch die Bezahlung der Leistungen soll schneller und effizienter erfolgen: Die Subunternehmer sollen direkt bezahlt werden, ohne Verspätungen“, sagt der Landtagsabgeordnete.
Diese Regelung ist in vielen Ländern der EU eingeflossen. „Dieses Gesetz ist insgesamt eine schnellstmögliche Reaktion auf die jüngsten Monti-Dekrete. Wir haben uns an die europäische Entwicklung angeglichen."
Was früher gegen die Ausschreibung nach Baulosen und Gewerken vorgelegt worden ist, war die Publikationspflicht in Zeitungen, Aushängen und ähnlichen Medien. „Es sei demnach vorgekommen, dass die Veröffentlichungen von Vorhaben einen wesentlichen Teil der Gesamtkosten des Projektes ausgemacht habe, weshalb lieber die pauschale Ausschreibung vorgenommen wurde. Das ist nun hinfällig, denn es muss nur noch auf der eigens dafür vorgesehenen Internetseite die Veröffentlichung gemacht werden. In den Zeitungen muss also nicht mehr zwangsläufig veröffentlicht werden, was Geld sparen hilft.“