19. März 2010
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Wirtschaft

"Wieder Neuerungen bei der Abfallwirtschaft"

Mit großer Sorge verfolgt der Handels- und Dienstleistungsverband Südtirol (hds) die neuesten gesetzlichen Entwicklungen im Bereich Abfallwirtschaft.

„Bekanntlich sind mit 14. Jänner 2010 auf Staatsebene bereits erhebliche und komplexe Neuerungen für Betriebe in Kraft getreten, die Abfälle erzeugen, transportieren und bewirtschaften. Zudem wurden vor kurzem wiederum auf Landesebene neue Gesetzesvorschriften für Unternehmen eingeführt, die ihre eigenen Abfälle transportieren“, kritisiert hds-Direktor Werner Frick.

Laut dieser Vorschriften müssten sich ab sofort die Betriebe in das sogenannte Register der Umweltfachbetriebe eintragen. Davon betroffen sind mehr als 10.000 Unternehmen in Südtirol.

„Bisher galt die Eintragung der betroffenen Betriebe in das Handelsregister der Handelskammer zugleich als Eintragung in das Verzeichnis der Umweltfachbetriebe“, erklärt der Verantwortliche für Umweltfragen im hds, Daniel Demichiel.

Diese Regelung wurde im Dezember vergangenen Jahres vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt. „Das Land musste sich somit an die staatlichen Bestimmungen anpassen, die eine zusätzliche und mit Kosten verbundene Entragungspflicht vorsehen“, so Demichiel.

Die entsprechende EU-Richtlinie werde in Italien unterschiedlich angewendet, als im restlichen Europa, so der hds.

„Während z.B. in Österreich und Deutschland nur ein Genehmigungsverfahren für die betroffenen Betriebe vorgesehen ist, wird in Italien eine obligatorische Registereintragung verlangt“, betont Frick.

Der hds ersucht nun die Landesregierung und die Südtiroler Parlamentarier „alles zu unternehmen, um nicht nur eine Terminverschiebung, sondern ein grundsätzliches Überdenken dieser ‚kleinbetriebsfeindlichen‘ Neuerung zu erreichen.“




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