Dienstag, 27. August 2019

Gericht sieht Mitschuld des Opfers bei tödlicher Kuhattacke

Das Oberlandesgericht (OLG) Innsbruck hat der Berufung eines Bauern gegen das erstinstanzliche Urteil nach einer tödlichen Kuhattacke im Nordtiroler Pinnistal im Jahr 2014 teilweise recht gegeben. Die grundsätzliche Haftung des Bauern bleibe zwar aufrecht, erklärte Wigbert Zimmermann, Vizepräsident des OLG, am Dienstag. Das Opfer trage aber zu 50 Prozent eine Mitschuld.

Das Oberlandesgericht Innsbruck sprach im Fall einer tödlichen Kuh-Attacke im Nordtiroler Pinnistal auch dem Opfer Schuld zu. - Foto: shutterstock









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