Wie die Sprecherin der Wiener Anklagebehörde, Nina Bussek, auf APA-Anfrage erläuterte, wurde die Expertise eingeholt, um das Persönlichkeitsprofil der Mordverdächtigen abzurunden. Eine Antwort auf die für das weitere Verfahren entscheidende Frage, ob der 16-Jährige im Tatzeitpunkt zurechnungsfähig und damit schuldfähig war, wird aber erst das psychiatrische Gutachten erbringen. Das ist noch ausständig.Von dem Ergebnis hängt dann ab, ob der Jugendliche allenfalls wegen Mordes angeklagt werden kann oder die Staatsanwaltschaft aufgrund einer höhergradigen geistig-seelischen Abnormität des 16-Jährigen beim Landesgericht einen Antrag auf Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt einbringen wird. (STOL hat über den Fall berichtet)Wie die „Krone“ berichtete, soll der 16-Jährige der Psychologin von Gestalten, die ständig um ihn wären und die mit ihm sprechen würden, und von Stimmen erzählt haben, die ihm „spontan“ den Auftrag erteilt hätten, gewaltsam gegen die Siebenjährige vorzugehen („Sie befahlen mir: töte sie“). Zu seinem Motiv soll er laut „Krone“ erklärt haben: „Ich wollte herausfinden, wie es sich anfühlt, jemanden zu töten.“Der Fall hatte auch Südtirolbezug: Wie berichtet, saß der Vater der Kleinen zum Tatzeitpunkt im Bozner Gefängnis und kehrte einige Tage später von einem genehmigten Freigang nicht zurück. apa/stol