Mittwoch, 3. Oktober 2018

Mutmaßlicher Mörder von Hadishat zurechnungsfähig

Der 16-Jährige, der am 11. Mai in Wien-Döbling die sieben Jahre alte Hadishat erstochen haben soll, hat im Tatzeitpunkt eine schwerwiegende Persönlichkeitsstörung und eine Zwangsstörung aufgewiesen. Seine Diskretions- und Dispositionsfähigkeit waren allerdings nicht aufgehoben, somit waren Zurechnungsfähigkeit und Schuldfähigkeit gegeben.

Mit Kerzen wird an Hadishat gedacht. - Foto: APA (Archiv)









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