Der SVP-Senator a. D. Hans Berger, hat an das Transportministerium in Rom geschrieben – an Rossano Casertano. Die zuständige Direktion im Transportministerium hat Casertano folgende Antworten auf Bergers Fragen geliefert. „Es handelt sich dabei um die häufigsten Problempunkte, die mit der Neu-Regelung auftauchen“, sagt Berger.„Dolomiten“: Ein Arbeiter mit italienischer Staatsbürgerschaft hat seinen Arbeitsplatz im Ausland – und auch seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt. Er behält aber trotzdem seine italienische Staatsbürgerschaft. Kann dieser Arbeiter nach Italien einreisen, ohne zu riskieren, dass sein Pkw mit ausländischem Kennzeichen beschlagnahmt wird?Ein italienischer Staatsbürger, der irgendwo im Ausland seinen Wohnsitz hat, kann mit einem Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen in Italien zirkulieren – innerhalb der von Artikel 132 der Straßenverkehrsordnung festgelegten Zeiten (ein Jahr); wenn er im Verzeichnis der im Ausland ansässigen italienischen Staatsbürger (dem AIRE-Register) eingetragen ist, kann er seinen Pkw in Italien immatrikulieren lassen.D/hof Den vollständigen Artikel und alle Antworten gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".