Auf Antrag des Ermittlungsrichters am Landesgericht Bozen,Walter Pelino, vom 04. August dieses Jahres sowie des Verteidigers von Alex Schwazer, Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter, hat das Oberlandesgericht Köln am Freitag die Herausgabe einer weiteren Teilprobe von 6 ml der B-Probe zugelassen.Die Herausgabe der Teilproben der A- und der B- Probe hat derart zu erfolgen, dass Entnahme und Transport unter der Kontrolle des Amtsgutachters beziehungsweise seinen Mitarbeitern erfolgen können.Wie berichtet, verlangte Brandstätter, dass sowohl A- als auch B-Probe vollständig an das kriminologische Institut in Parma zur Überprüfung überstellt werden. Das Oberlandesgericht Köln hatte bislang nur 10 Milliliter der A-Probe freigegeben. Gerhard Brandstätter erklärte am Freitag auf Nachfrage, dass er mit dieser Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln leben könne, vor allem weil bei der neuerlichen Untersuchung dieser B-Probe eben auch Sachverständige des kriminologischen Instituts in Parma (RIS, Reparto Investigazioni Scientifiche) anwesend sein dürfen.stol