Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Beschluss vom Freitag die vorhergehende Senatsentscheidung vom 13. Juli 2017 über die limitierte Herausgabe der beschlagnahmten Urinproben des Alex Schwazer teilweise revidiert. Ein Teilerfolg für Alex Schwazer und seinen Rechtsanwalt Gerhard Brandstätter.