Wie ein Dekret der Ministerien für Verkehr und Landwirtschaft vom 28. Februar festlegt, müssen Traktoren mit der Erstzulassung vor dem 31. Dezember 1983 innerhalb 30. Juni 2021 zum Technik-Test in die Werkstätte.Dann folgen die jüngeren Jahrgänge, neu zugelassene Maschinen müssen 5 Jahre nach der Erstzulassung zur Prüfung antreten.D/ler Den vollständigen Artikel und alle Hintergründe gibt es in der aktuellen Ausgabe des Tagblatts "Dolomiten".