Bereits in erster Instanz hatte Richter Carlo Busato im April über Daniel Taschler 9 Monate Haft und über Gottlieb Taschler ein Jahr Haft verhängt (für beide zur Bewährung ausgesetzt).Als Nebenstrafe für letzteren wurde der Ausschluss aus allen leitenden Ämtern im italienischen Wintersportverband, im Olympischen Komitee CONI und in vom CONI anerkannten Organisationen verfügt. Das Amtsverbot würde erst im Falle einer definitiven Verurteilung greifen (STOL hat berichtet). Sportarzt Dr. Michele Ferrari war der Begünstigung bei der Einnahme von Dopingmitteln für schuldig befunden worden (ein Jahr und 6 Monate bedingte Haft). Urteil im Berufungsprozess bestätigtAm Oberlandesgericht lief seither der Berufungsprozess. Die Anklage hatte zuletzt eine Bestätigung der Urteile bzw. Haftstrafen gefordert (STOL hat berichtet). Gottlieb und Daniel Taschler sowie Dr. Ferrari kämpften indes um einen Freispruch.Am Mittwochnachmittag bestätigte der Strafsenat das Urteil in erster Instanz.Nur in einem Punkt wandelte der Strafsenat unter dem Vorsitz von Richterin Ulrike Segna das Urteil ab: Der Weltantidopingagentur WADA (Nebenkläger) waren in erster Instanz 15.000 Euro Schadenersatz und 9.500 Euro für die Prozesskosten zugesprochen worden, die WADA erhält nach dem Entschied am Mittwoch 2500 Euro weniger.Die Urteilsbegründung liegt in 30 Tagen vor. Anwalt Flavio Moccia hat indes bereits angekündigt, am Kassationsgericht, der letzten Instanz in der italienischen Justiz, Berufung einlegen zu wollen.stol/ker