Sonntag, 26. August 2018

Haftstrafe wegen Falschparkens?

Ein Mann aus dem Burggrafenamt hat im Februar im Ortskern von Dorf Tirol auf einem Gelände geparkt, um sich mit einem Freund zu treffen. Trotzdem es eigentlich ein Parkplatz war, wendete im Februar aufgrund einer Baustelle dort ein Bus. Nach einer Diskussion mit den dort eintreffenden Beamten, habe er sich geweigert, sich auszuweisen. Aufgrund dessen drohen ihm jetzt eine Geldstrafe von 600 Euro oder eine Haftstrafe von 10 Tagen, berichtet die Sonntagszeitung „Zett“.

Die Weigerung, sich auszuweisen, kann mit einer Haft- oder Geldstrafe bestraft werden. - Foto: DLife









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