Donnerstag, 3. Januar 2019

Mordfall Oberhollenzer: DNA muss nicht von Täter sein

Wie die Bozner Staatsanwaltschaft am Donnerstag in einer Aussendung erklärt, seien die am Tatort festgestellten DNA-Spuren nicht zwangsläufig vom Täter.

Maria Magdalena Oberhollenzer. - Foto: © D









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