Montag, 18. März 2019
Neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser
Ab 6. Mai gilt: Alle Wohngebäude mit einer Brandschutzhöhe von über 12 Metern - das sind etwa 4 Stockwerke - müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen. Dieser ist innerhalb eines Jahres zu erstellen.
Im Mai treten neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser in Kraft. - Foto: LPA/WoBi