Montag, 18. März 2019

Neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser

Ab 6. Mai gilt: Alle Wohngebäude mit einer Brandschutzhöhe von über 12 Metern - das sind etwa 4 Stockwerke - müssen über einen Plan für das Brandschutzmanagement verfügen. Dieser ist innerhalb eines Jahres zu erstellen.

Im Mai treten neue Brandschutzbestimmungen für Mehrfamilienhäuser in Kraft. - Foto: LPA/WoBi









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