Freitag, 14. Dezember 2018

Post- und Bank-Überbringer-Sparbücher jetzt auflösen

Wie in diesen Tagen auch das Finanzministerium mitgeteilt hat, müssen innerhalb 31.Dezember 2018 alle Überbringer-Sparbücher, unabhängig ob bei der Post oder bei Banken eröffnet, aufgelöst werden. Überbringer-Sparbücher sind solche, die keiner spezifischen InhaberIn zuordenbar sind. Ansonsten drohen Strafen, warnt die Verbraucherzentrale Südtirol.

Alle Inhaber eines Sparbuchs sollten sich bei Post oder Banken genau informieren, um welche Art von Sparbuch es sich handelt. - Foto: © APA/DPA









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