Der Staatsrat bestätigt, dass die Spielhallen, die näher als 300 Meter an „sensiblen Einrichtungen“, wie Schulen, Kindergärten, Spielplätzen und Pflegeeinrichtungen geschlossen bleiben.Die Entscheidung des Staatsrates bestätigt das Urteil, das zugunsten der Gemeinde Bozen und der Landesverwaltung ausgesprochen worden ist und das nun den jahrelangen Rechtsstreit mit den Betreibern der Spielhallen beendet.„Wir begrüßen die Entscheidung des Staatsrates und freuen uns, dass dieses Verfahren nun offiziell abgeschlossen sind“, sagte Bürgermeister Caramaschi bei der Pressekonferenz am Montag.Rekurse abgewiesenMehrere Urteile des Rechnungshofes hatten bereits in Vergangenheit die Rekurse der Spielhallenbetreiber, die eine Aufhebung der Sicherheitszone von 300 Meter forderten, zurückgewiesen. In der Landeshauptstadt haben sich etwa zwölf Spielhallen nicht an den vom Gesetz vorgeschriebenen Schutzabstand zu den „sensiblen Einrichtungen“ gehalten und wurden geschlossen. Der Staatsrat hat nun laut Urteil entschieden, dass das Glücksspielegesetz der Autonomen Provinz Bozen, das sich gegen die Spielsucht richtet und schwächere Bevölkerungsschichten schützt, rechtskonform ist.stol