Freitag, 22. März 2019

Stadt Bozen straft Autolenkerin im Rollstuhl: Frau behält recht

Was als ungerechtfertigte Strafe begann, endete in einem Urteil des Kassationsgerichts in Rom, wie die Verbraucherzentrale Südtirol VZS berichtet.

Das Kassationsgericht in Rom. - Foto: © D









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