In Südtirol ist das Mountainbiken im Wald - auf den Forst- und Alm- und Wanderwegen - grundsätzlich nicht verboten. Vor rund eineinhalb Jahren war eine Vereinbarung zur Aufwertung, Instandhaltung, Verwaltung und Nutzung der rund 15.500 Kilometer umfassenden Wanderwege abgeschlossen worden, um nachhaltig ein qualitativ hochwertiges Wanderwegenetz sicherzustellen.Bis jetzt wurden gesetzliche Einschränkungen aus Gründen des Natur- und Landschaftsschutzes nur vereinzelt erlassen, etwa im Naturpark Drei Zinnen ein Fahrradverbot auf dem Steig vom Paternsattel zur Dreizinnenhütte oder im Landschaftsplan der Gemeinde Ritten das Radfahren und Reiten im weglosen Gelände.Nach einem partizipativen Prozess wurde jetzt die Regelung beschlossen, wonach die gebietsmäßig zuständigen Bürgermeister die Befugnis erhalten, Abschnitte von Wanderwegen für Fahrräder zu sperren. Mit der Aufsicht über die Einhaltung dieser Bestimmung wird das Landesforstkorps betraut. Das Fahrverbot wird durch eine einheitliche Beschilderung kenntlich gemacht.lpa