Mittwoch, 12. September 2018

Verrechnung mit Sonderfonds wird neu aufgerollt

In 2 Instanzen wurde Landeshauptmann a.D. Luis Durnwalder vom Vorwurf der Unterschlagung im Amt freigesprochen. Am Höchstgericht in Rom hat der Generalstaatsanwalt am Dienstag beantragt, der Kassationsbeschwerde gegen Durnwalders Freispruch nur in einem einzigen Punkt stattzugeben – nämlich in jenem der Verrechnung von Sonderfonds-Ausgaben mit privat vorgestreckten Geldern. Das Kassationsgericht hat den Antrag des Generalstaatsanwaltes stattgegeben: Dieser Punkt muss vor dem Oberlandesgericht neu aufgerollt werden.

Am Mittwoch wurde Luis Durnwalder nun in 4 von 5 Punkten recht gegeben.









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