Mittwoch, 8. August 2018

Ölgemälde ruiniert - Restaurator verurteilt

Weil er vier Ölgemälde mit seiner Arbeit beschädigt hat, soll ein Restaurator einem Galeristen 26.000 Euro zahlen. Das Oberlandesgericht München bestätigte am Mittwoch weitgehend ein früheres Urteil des Landgerichts Traunstein, das der Restaurator angefochten hatte. Die dortigen Richter waren der Argumentation des Galeristen bei drei Bildern teilweise gefolgt und hatten Ansprüche gegen den Beklagten anerkannt.

Ein Ausschnitt aus dem Gemälde "Der Schreiber" von Carl Spitzweg.









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