Dienstag, 11. Juni 2019

Studienförderung: EEVE wird Berechnungsgrundlage

Ab dem Schuljahr 2019/20 wird die EEVE als Berechnungsgrundlage für die Studienbeihilfen der Schülerinnen und Schüler herangezogen, die in Südtirol eine Grund-, Mittel- oder Oberschule besuchen.

Die Einkommens- und Vermögensbewertung EEVE soll nun die Grundlage für die Berechnung Studienbeihilfen werden. - Foto: © LPA









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