Mittwoch, 21. November 2018
Gesundheitsbereich: Studienbeihilfen für Grundausbildung
Wer im laufenden Schuljahr eine Grundausbildung im Gesundheitsbereich durchläuft, kann beim Land, beziehungsweise im Landesamt für Gesundheitsordnung, um Studienbeihilfe ansuchen. In den Genuss der Studienbeihilfe können Studierende gelangen, deren Familieneinkommen (nach Abzug der Freibeträge) im Jahre 2017 weniger als 35.000 Euro betragen hat.
Das Land fördert die Ausbildung von Gesundheitspersonal - Foto: LPA