Dienstag, 12. Dezember 2017

Höfegesetz: Änderung gegen Aufsplitterung

Die Landesregierung hat am Dienstag der Änderung des Höfegesetzes zugestimmt, um die Neubildung von geschlossenen Höfen ohne Hofstelle zu erschweren. „Damit wollen wir eine Aufsplitterung der ohnehin kleinen landwirtschaftlichen Betriebe eingrenzen“, erklärte Agrarlandesrat Arnold Schuler die Entscheidung.

Das Instrument des geschlossenen Hofes - als Beispiel im Bild der Furscherhof in Kastelruth - verhindert ein ständiges Aufteilen der Parzellen. - Foto: © LPA









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