Der Beschluss der Südtiroler Landesregierung zur Ablehnung der skitechnischen Verbindung Langtaufers-Kaunertal weist, auch im Lichte der jüngsten Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtes Bozen, schwerwiegende Rechtsmängel auf. Nicht zuletzt deswegen hat die Oberländer Gletscherbahn A.G. am Dienstag der Autonomen Provinz Bozen einen Antrag auf „Aufhebung des Beschlusses im Selbstschutzwege“ zugestellt. „Im Selbstschutzwege“ deshalb, da die Oberländer Gletscherbahn A.G. davon überzeugt ist, dass eindeutige und hinreichende Gründe vorliegen, welche die Landesverwaltung dazu veranlassen sollten, den Beschluss aufzuheben bzw. zurückzunehmen. Somit könnten dem Steuerzahler die Kosten eines Gerichtsverfahrens, das ein Rekurs nach sich ziehen würde, erspart werden.Widersprüche und unzureichende BegründungenPaul Jakomet, Geschäftsführer der Oberländer Gletscherbahn A.G., erklärt, dass es zu Antikorruptionsbestimmungen gekommen sei. Bei Gutachten habe man außerdem Widersprüche und unzureichende Begründungen gefunden.„Sollte aber der Beschluss der Landesregierung nicht innerhalb der Rekurs-Fristen im Selbstschutzwege aufgehoben werden, werden wir als Oberländer Gletscherbahn A.G. im Sinne der Mehrheit der Langtauferer Bevölkerung Rekurs vor dem zuständigen Verwaltungsgericht einreichen“, so Jakomet.stol