Dienstag, 11. September 2018

Migranten: Sozialleistungen werden an Auflagen geknüpft

Am heutigen Dienstag hat die Landesregierung den Beschluss zur Umsetzung des Prinzips „Integration durch Leistung“ genehmigt. Damit werden Sozialleistungen zugunsten von Nicht-EU-Bürgern, die über die Grund- bzw. Kernleistung hinausgehen, an Integrationsauflagen und besonders an den Spracherwerb geknüpft. Entsprechend wird die Gewährung von Zusatzsozialleistungen an den Nachweis von Grundkenntnissen der beiden Landesssprachen Deutsch und Italienisch gekoppelt.

Ab 2019 gelten für Nicht-EU-Bürger drei Voraussetzungen, um (Zusatz-)Sozialleistungen zu erhalten.









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