Das Gesetz sieht vor, dass Patienten im Endstadium das Recht zugesprochen wird, auf medizinische Behandlungen zu verzichten. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Schwerkranken sich selbst überlassen werden.Die Ärzte sollen ihnen weiterhin mit Palliativmedizin zur Seite stehen, lautet das Gesetz. Die Mediziner werden jedoch nicht für die Folgen des Einstellens lebenserhaltender Behandlungen wie künstliche Ernährung und Hydrierung verantwortlich sein. Außerdem sind schwer belastende Behandlungen bei Patienten im Endstadium verboten.Diese Regeln gelten auch für katholische Kliniken, die dem nationalen Gesundheitssystem angeschlossen sind. „Wir wollen Patienten garantieren, dass sie auf menschliche Weise sterben können“, so Mario Marazzini, Präsident der für die Behandlung des Gesetztes zuständigen Kommission.Katholische Parlamentarier dagegenAnders sehen das einige katholische Parlamentarier. „Mit diesem Gesetz erlaubt man, dass Patienten an Hunger und Durst sterben“, hieß es in einem Schreiben mehrerer katholischer Mandatare.Die Regierung Gentiloni kündigte an, eine neutrale Haltung gegenüber dem umstrittenen Gesetz zur Patientenverfügung einzunehmen. Das Kabinett werde sich an die Beschlüsse des Parlaments halten, hieß es in Rom.Der Druck auf die Abgeordnetenkammer zur Verabschiedung eines Gesetzes zur Regelung der Patientenverfügung ist in den letzten Wochen gewachsen. Hintergrund ist der Fall des Mailänders Fabiano Antoniani, der nach einem Verkehrsunfall blind und querschnittgelähmt war. Er war gezwungen, in die Schweiz zu fahren, um auf lebenserhaltende Maßnahmen verzichten zu können. Zum gleichen Schritt entschloss sich der an Multipler Sklerose leidende Davide Trentini.In Italien sind sowohl aktive als auch passive Sterbehilfe verboten, nur bei gehirntoten Patienten ist die passive Euthanasie erlaubt. Der Vatikan verbietet Sterbehilfe ebenfalls und verweist auf den Schutz des Lebens von seinem Beginn bis zu seinem natürlichen Ende.apa