Manche Politiker halten dies für ein „zu scharfes Schwert” und warnen davor, in Richtung des Gesinnungsstrafrechts zu kommen. Der Strafrechtler Helmut Fuchs bezweifelt die Erfüllung des Tatbestands. Mitglieder und Sympathisanten angeklagt Beschuldigt sind 10 führende Mitglieder, 7 weitere sind als Sympathisanten einzustufen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, sich an einer kriminellen Vereinigung beteiligt zu haben und hat auch Verhetzung und Sachbeschädigung angeklagt. Der frühere Vorstand des Strafrechtsinstituts der Uni Wien kann der Anklage nichts entnehmen, wodurch „Verhetzung” erfüllt wäre. Dies bedeute Aufrufen zur Gewalt oder Aufstacheln zu Hass - wobei schon der Paragraf „sehr unbestimmt” formuliert sei und nicht ganz klar sage, was verboten ist.Also müsse die Sache „ganz konkret ausgelegt” werden, „sonst besteht Gefahr, dass es zum politischen oder Gesinnungs-Strafrecht wird und ideologisch verwendet werden könnte”.Auch der Verfassungsrechtler Bernd-Christian Funk bemängelt, dass die Tatbestände der kriminellen Vereinigung und Verhetzung „sehr weit gefasst” sind, „sehr breit streuen” - und „in Richtung des Gesinnungsstrafrechts” weisen. Die Staatsgewalt sollte da sehr zurückhaltend sein und nur dort einschreiten, wo es handfeste Straftaten gibt.Nur konkrete Handlungen seien Straf-Tatbestand Bei den Identitären handle es sich um „Menschen mit anderer Einstellung, weltfremd, spinnerisch”. Nur wenn sich eine solche Gesinnung in Handlungen - sei es auch nur Kommunikation - manifestiert, wäre der Straf-Tatbestand erfüllt.Wobei sich für Funk die Frage stellt, ob man solchen Gruppierungen mit einer Anklage erfolgreich begegnen kann. „Die scharfe Variante der Strafverfolgung könnte auch die Überzeugungen stärken” - und damit könnte sich ein solches System festigen.„Da muss man sehr aufpassen, dass nicht die Gesinnung bestraft wird”, warnt auch NEOS-Justizsprecherin Irmgard Griss. „Wenn es in erster Linie darum geht, Ideen zu verbreiten, ist das ein zu scharfes Schwert. Man sollte nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen”, hält die frühere OGH-Präsidentin wenig von der Anklage als kriminelle Vereinigung.apa