Sonntag, 19. Mai 2019

Neuwahl: U-Ausschüsse müssen beendet werden

Die Neuwahlen bedeuten auch das vorzeitige Ende der beiden Untersuchungsausschüsse zu BVT- und Eurofighter-Affäre. Die Verfahrensordnung sieht vor, dass U-Ausschüsse ihre Zeugenbefragungen mit der Kundmachung eines Neuwahlbeschlusses beenden müssen. Wann dieser gefasst wird, ist vorerst noch unklar - im schnellsten Fall könnte es schon nächste Woche so weit sein.

Kanzler Kurz würde am 29. Mai im BVT-Ausschuss befragt werden. - Foto: APA









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