Dienstag, 25. Juni 2019

„Sea-Watch 3“ darf nicht in Italien anlegen

Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Forderung der deutschen NGO Sea Watch, eine einstweilige Maßnahme gegen Italien zu ergreifen, damit 42 Migranten vom Schiff an Land gehen dürfen, abgelehnt. Der EGMR forderte jedoch die Regierung in Rom auf, behandlungsbedürftige Personen an Bord des Schiffes zu unterstützen, hieß es in einem am Dienstag veröffentlichten Schreiben.

er Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Forderung der deutschen NGO Sea Watch abgelehnt. - Foto: © APA/AFP









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