Innenminister Matteo Salvini realisierte damit eine seit Jahren von seiner Partei erhobene Forderung.Laut dem beschlossenen Gesetz wird es künftig „immer“ verhältnisgemäß sein, sich in seinem Haus oder in seinem Geschäft mit einer Waffe gegen Eindringlinge zu verteidigen. Die Anwaltskosten bei einem Prozess, in dem ein Bürger angeklagt wird, der aus Notwehr gehandelt hatte, sollen vom Staat übernommen werden.„Recht auf Notwehr ist heilig“„Das Recht der Bürger auf Notwehr ist heilig“, erklärte Salvini am Donnerstag. Im Falle von Notwehr bei Hausfriedensbruch dürfe man zur Waffe greifen – vorausgesetzt, dass es um die Verteidigung der eigenen Unversehrtheit, diejenige anderer Personen, oder die der eigenen Güter gehe. Foto: Ansa Foto: AnsaRichter und Staatsanwälte hatten vor dem neuen Gesetz gewarnt, das es erlaube auch in Situationen zu schießen, die mit Notwehr nichts zu tun hätten.Das italienische Strafrecht sah auch bisher ein Recht auf Notwehr unter bestimmten Bedingungen vor. Neu ist zum Beispiel, dass Personen, die aus Notwehr Einbrecher verletzen, nicht mehr zu Schmerzensgeld verurteilt werden können.Zudem soll straffrei bleiben, wer im „Zustand schwerwiegender Beunruhigung“ die Grenzen der Notwehr überschreitet und überzogen auf einen Angriff reagiert. Künftig gibt es außerdem höhere Strafen für Einbruch, Hausfriedensbruch und Raub. apa