Zwei Fragen kleben an der Nacht von Madonna di Campiglio wie Kaugummi: Wie kann so etwas passieren? Und was wäre passiert, wenn die Drohne Marcel Hirscher wirklich erwischt hätte?Manfred Mussner, Leiter der Luftfahrtbehörde ENAC in Südtirol, weiß auf beide Fragen eine Antwort. Er sagt klar: Hätte die 14-Kilo-Drohne Marcel Hirscher getroffen, wäre der Ausnahmesportler wohl kaum ohne Verletzungen davongekommen. „Er (Hirscher; Anm.d.Red.) hatte Geschwindigkeit. Und die Drohne hatte Geschwindigkeit. Natürlich sind Überlegungen dieser Art nur reine Spekulation. Aber da wären zwei schnelle Objekte aufeinander getroffen. Somit wäre die Verletzungsgefahr sehr hoch gewesen.“Zu Frage 1 – Wie kann so etwas überhaupt passieren? – stellt Mussner zwei grundsätzliche Dinge fest. Zum einen, seien „Vorfälle, bei denen Leute durch Drohnen zu Schaden kommen, extrem selten“. Zum anderen, gingen „alle Probleme, die bisher mit Drohnen aufgetreten sind, auf Firmen oder Personen zurück, die entweder überhaupt keine oder nicht die notwendige Genehmigung aufweisen konnten – wie im aktuellen Fall“.ENAC entzieht Firma die LizenzZum "aktuellen Fall": Grundsätzlich sei das Unternehmen DFC (Dynamic Flight Camera) mit Sitz in der Provinz Trient durchaus befugt, gewerbliche Aufnahmen mit einer Drohne zu tätigen, weiß Mussner.Doch: Der Einsatz der Drohne im Nachtslalom von Madonna fand a) in der Nacht statt und b) über einer großen Menschenansammlung. Für Einsätze dieser Art benötige eine Firma eine Sondergenehmigung, die nur unter Einhaltung großer Sicherheitsauflagen zu bekommen sei. Und eine Sondergenehmigung dieser Art könne das Unternehmen DFC, so erklärt Manfred Mussner, nicht aufweisen.Die Konsequenzen aus diesem Regelverstoß zog die ENAC noch am Mittwochnachmittag: Sie entzog DFC vorläufig die Lizenz.So regelt Italien den Drohnen-VerkehrPrinzipiell gilt: Fliegt man eine Drohne aus privaten Zwecken, kann man dies durchaus auch ohne Genehmigung von Seiten der ENAC, der italienischen Zivilluftfahrtbehörde, machen. Allerdings nicht in der Nacht, über Menschenansammlungen, bei besiedelten Gebieten und in der Nähe von Flughäfen. Zudem muss immer Sichtkontakt zur Drohne bestehen. Sonst werden wiederum Sondergenehmigungen verlangt, die, zum Teil, nur sehr schwer zu bekommen sind.Fliegt man eine Drohne mit gewerblichem Hintergrund muss die ENAC auf jeden Fall eine Genehmigung erlassen. Um diesen Schein zu erlangen, muss der Pilot einen theoretischen Kurs von 33 Stunden über die Grundlagen der Luftfahrt und Sicherheit absolvieren. Erst danach geht's mit der Drohne zur Flugtestphase in die Luft. Und erst danach wiederum ist man frisch gebackener Drohnen-Pilot. Angeboten werden solche Theoriekurse in Südtirol vom Aero Club Bozen. stol/pg