Freitag, 23. September 2016
Asylbewerber und Arbeit: Was ist geplant?
60 Tage ab Antrag dürfen die Asylbewerber in Italien sowohl im privaten als auch im öffentlichen Sektor arbeiten. Unmittelbar nach der Antragstellung, also vor Ablauf dieser 2 Monate, dürfen sie einer gemeinnützigen Tätigkeit nachgehen. Dies haben Martha Stocker, Helmuth Sinn und Luca Critelli am Freitag mitgeteilt.
Die Asylbewerber sollen sprachliche sowie fachliche Kompetenzen erwerben und einer Beschäftigung nachgehen.