Dienstag, 18. Juni 2019

Berufskammern: Kenntnis einer Landesprache genügt

Die Landesregierung hat sich heute (18. Juni) für die Gleichstellung der deutschen und der italienischen Sprache bei der Einschreibung in eine Berufskammer ausgesprochen. Damit genügt es die Sprachkenntnis entweder in Deutsch oder in Italienisch nachweisen zu können.

Die Landesregierung hat in ihrer Sitzung am Dienstag eine Durchführungsverordnung vorgelegt, mit der die deutsche und italienische Sprache für die Ausübung eines Berufs gleichgestellt wird. - Foto: © LPA









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