Donnerstag, 17. Mai 2018

Arbeitsunfall: Schadenersatz für die Partnerin

In der Nähe von Trient hat eine Firma im Winter Bohrungsarbeiten an einer Eisenbahnstrecke verrichtet. In der Regel arbeiteten die Beschäftigten von 8 bis 16 Uhr. Aber an einem Tag war es erforderlich, bis in die Dunkelheit hinein Überstunden zu leisten. Dabei wurde unglücklicherweise ein Vorarbeiter von einem Zug erfasst und getötet.

Das Bauwesen gehört zu jenen Branchen, in denen es relativ häufig zu Arbeitsunfällen kommt, teilweise mit tödlichem Ausgang. Die Hinterbliebenen der Opfer können Schadenersatzzahlungen einfordern – für sich aber auch für das Todesopfer selbst. Bild: shutterstock









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