Donnerstag, 13. Juni 2019

Badeunfall: Verwalter haftet

Der Fall: Im Schwimmbad eines Kondominiums ist es zu einem Unfall gekommen, bei dem ein Kind schwere Verletzungen erlitten hat und sogar beinahe ertrunken wäre. Gegen den Kondominiumsverwalter ist ein Strafverfahren eröffnet und Anklage erhoben worden.

Ein Schwimmbadbetreibermuss gewährleisten, dass der Badebetrieb gefahrlos erfolgt – auch in einemKondominium. Bild: Shutterstock









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