Ein Brief mit einem knapp bemessenen Ultimatum: Wer die Strafe nicht zahlen will, muss sich tummeln. <BR /><BR /><BR />Bei den Corona-Regel geht es seit Anfang April viel lockerer zu, aber in Sachen Impfpflicht zieht der Staat noch einmal ordentlich die Schrauben an. Rund 1,8 Millionen Italienerinnen und Italiener über 50 waren am Stichtag 1. Februar 2022 nicht geimpft, obwohl die Regierung den Schutz aus der Spritze für diese Altersgruppe verpflichtend vorgeschrieben hatte. Für diese Ungeimpften ist daher die vorgesehene Strafe von 100 Euro fällig. <BR /><BR />Doch vorerst kommt noch keine Zahlungsaufforderung ins Haus, sondern ein Einschreibebrief, mit dem die Agentur der Einnahmen/Einzug über die „Einleitung des Sanktionsverfahrens“ informiert. Staatsweit wurden die ersten 600.000 Briefe verschickt, auch in Südtirol sind die Einschreiben unterwegs. <BR /><BR />Sie werden aber nicht nur überzeugten Impfgegnern in die Hand gedrückt. Post erhalten auch viele, die gar nicht damit gerechnet hatten. Einmal ist es die Gruppe derjenigen, die erst bis zum 15. Juni ihren 50. Geburtstag feiern, aber sich bereits hätten impfen lassen müssen. Weitaus größer dürfte der Krei s derjenigen sein, die am 1. Februar zwar nicht geimpft waren, aber sich in den vergangenen Monaten mit Corona ansteckten und die Infektion auskurierten. Nach den Daten des Gesundheitsministeriums dürften etwa 800.000 Italienerinnen und Italiener zum Kreis dieser Genesenen zählen. <h3> Komplizierter Ausweg</h3>Ob ungeimpft aus Überzeugung oder von der Impfung befreit nach der Genesung: Wer die Strafe nicht zahlen will, muss einen unangenehmen Weg gehen, um der Zahlungsaufforderung zu entkommen. Wie aus dem Brief der Agentur der Einnahmen hervorgeht, bleiben nach Erhalt des Schreibens nur 10 Tage Zeit, um den zuständigen Sanitätsbetrieb eine Bestätigung „über den Aufschub oder die Befreiung von der Impfpflicht oder jeden anderen Grund der absoluten und objektiven Unmöglichkeit“ zukommen zu lassen. <BR /><BR />Und damit es noch komplizierter wird: Ebenfalls innerhalb von 10 Tagen muss auf einem eigenen Internetportal der Agentur eingetragen werden, dass dem Sanitätsbetrieb eine solche Bescheinigung zugestellt wurde. Wenn der Sanitätsbetrieb daraufhin der Einnahmen-Agentur bestätigt, dass in diesem Fall kein Verstoß gegen die Impfpflicht vorliegt, wird das Verfahren gestoppt. <BR /><BR />Wer diese letzte Chance nicht nützen kann (oder will), dem bleiben anschließend 60 Tage Zeit, um die 100 Euro in die Staatskasse zu überweisen. <BR /><BR /><BR /><BR /><BR />