Der Junge hatte eine Whatsapp-Nachricht von einem – wie es schien – gleichaltrigen Mädchen erhalten. Die beiden schrieben sich regelmäßig. Schließlich schickte das „Mädchen“ dem 11-Jährigen Nacktfotos „von sich“ und forderte ihn auf, dasselbe zu tun. <BR /><BR />Ohne sich etwas Böses zu denken, kam der Junge ihrem Wunsch nach. Da schnappte die Falle schon zu. <BR /><BR />Seine „Whatsapp-Freundin“ teilte ihm mit, dass „sie“ ein erwachsener Mann sei, der nun seine Nacktfotos habe. Er werde sie seinen Eltern zeigen und ihn damit in sozialen Medien bloßstellen, sollte sich der 11-Jährige nicht mit ihm treffen – kein Wunder, dass der Junge so verzweifelt war. <BR /><BR />Das Treffen sollte in einer Bar stattfinden. Der 11-Jährige ging zwar hin, aber der Erpresser tauchte dann doch nicht auf. <BR /><BR />In der Zwischenzeit war die Postpolizei bereits aktiv geworden, und es gelang jetzt, einen Tatverdächtigen auszuforschen. Der 50-jährige war bereits vom U-Richter in Turin mit einer Vorbeugemaßnahme belegt worden. Da er durch seine jüngsten Handlungen dagegen verstoßen hatte, wurde die Maßnahme erschwert: Der Mann landete im Gefängnis.<h3> Grooming hat stark zugenommen</h3>Rechtsanwalt Nicola Canestrini weiß aus Erfahrung, dass das so genannte Grooming – die Kontaktaufnahme zu Minderjährigen mit sexuellen Absichten – und daraus folgende Erpressungsversuche in den vergangenen Jahren stark zugenommen haben. <BR /><BR />„Immer wieder gelingt es diesen Personen, Minderjährige zu kontaktieren, die ihnen in die Falle gehen. Unsere Kinder sind leider oft nicht imstande, sich dagegen zu wehren. Es ist deshalb für Eltern durchaus ratsam, die Whatsapp-Nachrichten ihrer Kinder im Auge zu behalten“, sagt Canestrini.<BR /><BR /> Er betont auch, wie wichtig es sei, Verdachtsfälle anzuzeigen. <BR />Wie gut dieser Rat ist, zeigt sich im gegenständlichen Fall: Hätte die Mutter keine Anzeige erstattet, wäre der Verdächtige nicht ertappt worden und hätte vielleicht auch noch andere Minderjährige bedrängt.