<h3> Langer Weg zu Urteil in erster Instanz </h3> Die Staatsanwaltschaft hatte ursprünglich nach Abschluss der Ermittlungen zum Todesfall beantragt, ein Verfahren wegen fahhrlässiger Überschreitung der Notwehr ( Art. 55 it. StGB) einzuleiten und forderte rund drei Jahren Haft. Die zuständige Richterin schickte anschließend die Akten an die Staatsanwaltschaft zurück mit der Anmerkung, dass die Tat ihres Erachtens mindestens als vorsätzliche Tötung eingestuft werden sollte. <h3> Höhere Strafe als von Anklage beantragt </h3> Der zweite Anlauf mündete im Prozess wegen vorsätzlicher Tötung, der nun mit der nicht rechtskräftigen Verurteilung des ehemaligen Stadtrates endete. Die Staatsanwaltschaft hatte elf Jahre Haft gefordert – das Gericht erachtete aber, dass der Angeklagte in Kauf genommen habe, dass sein Kontrahent sterben würde, als er abdrückte.<BR /><BR />Beim Angeklagten handelt es sich um Massimo Adriatici, der zum Tatzeitpunkt Sicherheitsstadtrat sowie als Anwalt tätig war. Zuvor war er auch Polizist gewesen, weshalb der legal eine Waffe bei sich trug. <h3> Am Boden liegend geschossen </h3> Am 20. Juli 2021 war es am Meardi-Platz in Voghera zu einer Auseinandersetzung zwischen dem dortigen Sicherheitsstadtrat Massimo Adriatici und dem Marokkaner ohne festen Wohnsitz, Younes El Boussettaoui, gekommen. <BR /><BR />El Boussettaoui war handgreiflich geworden und stieß den Stadtrat zu Boden. Am Boden liegend zückte Adriatici eine Pistole und schoss auf den Marokkaner. Der wurde in der Brust getroffen und starb noch am Tatort.