<a href="https://www.stol.it/video/media/ortler-vater-und-tochter-mit-heli-aus-nordwand-gerettet" target="_blank" class="external-link-new-window" title="">Wie berichtet,</a> rückten am Dienstag die Einsatzkräfte aus, um die beiden in Not geratenen Kletterer zu bergen. Anschließend wurden sie dann zu Tal gebracht.<BR /><BR />Bei derartigen Einsätzen ist der Aufwand naturgemäß stets groß – neben dem ehrenamtlichen Einsatz der Bergrettung ist es vor allem der Hubschrauber, der erhebliche Kosten verursacht. Dann stellt sich immer wieder die Frage, wer diese Kosten trägt, vor allem, da mitunter auch Leichtsinn am Berg bzw. eine fehlerhafte Einschätzung der Wetterlage eine Rolle spielen können.<h3> Preis- und Rechnungsfrage ist grundsätzlich genau geregelt </h3>Eine Nachfrage beim Sanitätsbetrieb des Landes hat ergeben, dass die Preis- und Rechnungsfrage grundsätzlich genau geregelt ist.<BR /><BR />Die Kosten für den Notarzthubschrauber belaufen sich für in Südtirol ansässige Personen demnach auf 100 Euro (pro Person), bei niedrigen Einkommen gebe es eine Befreiung davon, dann seien es null Euro. Ansässige im restlichen Italien würden ebenfalls 100 Euro bezahlen müssen, den Rest der Kosten übernehme der jeweilige Sanitätsbetrieb der betroffenen Person über die Patientenmobilität.<h3> Pro Flugminute fallen 140 Euro an Spesen an</h3>Bei Ausländern sei es so, dass 100 Euro anfallen und der Rest über die Europäische Krankenversicherungskarte mit der zuständigen Krankenversicherung abgerechnet werde, wie der Sanitätsbetrieb erklärt. Kann diese Europäische Krankenversicherungskarte aber nicht vorgewiesen werden, werde dem Patienten eine entsprechende Rechnung gestellt. Diese fällt dann auch durchaus recht happig aus, denn pro Flugminute fallen 140 Euro an Spesen an. Sollte der Patient bzw. die Patientin oder deren eventuelle Versicherung diese Rechnung nicht bezahlen, können weitere Schritte gesetzt werden. Es wird ergänzt, dass diese Europäische Krankenversicherungskarte in den EU- bzw. EWR-Mitgliedsstaaten, der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina gilt.<BR /><BR />Bei Rettungseinsätzen auf z. B. Straßen ohne Hubschrauber fallen auch Spesen an. Diese müssen Südtiroler nicht bezahlen, für Bürger im restlichen Italien erfolgt die Abrechnung über die Patientenmobilität. Bei Touristen z. B. erfolge dies wiederum über die Europäische Krankenversicherungskarte.