Der Jugendliche und seine Aktivitäten im Internet standen schon seit längerem unter polizeilicher Beobachtung. Dass er jetzt verhaftet wurde, hat einen konkreten Grund: Es soll klare Signale gegeben haben, dass der 15-Jährige sich in Kürze aus dem Staub machen, zuvor aber noch einen Anschlag begehen wollte ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/terrorismus-verdacht-in-bozen-15-jaehriger-festgenommen" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Festnahme">wir berichteten</a>).<h3> 15-Jähriger verweigert Aussage</h3>Auch die Schwere der Verdachtsmomente machten eine Verhaftung unaufschiebbar. Am Mittwoch Vormittag erfolgte der Zugriff. Gleich anschließend fand vor dem U-Richter und Präsidenten des Jugendgerichtes Benno Baumgartner und Jugendstaatsanwältin Antonella Fava das Garantieverhör statt. <BR /><BR />In Anwesenheit seines Verteidigers Martin Gabrieli machte der Jugendliche von seinem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch. Der Richter verhängte über den 15-Jährigen die vorbeugende Verwahrungshaft im Jugendgefängnis in Treviso. Gegen diesen Entscheid kann der Betroffene vor dem Freiheitsgericht rekurrieren. <BR /><BR /><div class="img-embed"><embed id="1129539_image" /></div> <BR />Rechtsanwalt Gabrieli hält sich bedeckt. „Das ist ein heikler Fall – besonders, da ein Minderjähriger betroffen ist“, sagt er. Nach gründlicher Akteneinsicht will der Verteidiger über die nächsten Schritte entscheiden. <BR /><BR /> Der 15-Jährige soll nicht auffällig gewesen sein, auch sollen die bisherigen Ermittlungen keinen Hinweis erbracht haben, wonach es Gleichgesinnte in Südtirol gebe, mit denen er persönlich in Verbindung gestanden sei. Vielmehr soll der Jugendliche im Internet die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gesucht haben – und dabei an das Netzwerk „764“ geraten sein ( <a href="https://www.stol.it/artikel/chronik/15-jaehriger-unter-terrorverdacht-kinderpornos-als-hinweis-auf-netzwerk" target="_blank" class="external-link-new-window" title="Netzwerk">siehe eigener Bericht</a>). <BR /><BR /><embed id="dtext86-68566977_quote" /><BR /><BR />Wie berichtet, wussten die Eltern nichts von den „Interessen“ des 15-Jährigen. „Eltern tun sich nicht selten schwer, über die Aktivitäten ihrer Kinder im Internet Bescheid zu wissen. Bei jüngeren Kindern funktionieren technische Einschränkungen und Kontrollen noch, aber Jugendliche sind vielen Eltern technisch ein paar Schritte voraus. Umso wichtiger ist es, ein Vertrauensverhältnis aufzubauen und auch über die Internetnutzung miteinander zu reden“, sagt Jugendrichter Baumgartner.