In Bayern verdreifachten sich sogar die Fälle der Heimunterbringung mit Freiheitsentzug innerhalb von zehn Jahren kontinuierlich von 1026 auf 3528. In Baden-Württemberg ging es von 410 auf 1539 nach oben. In Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen kam es zu gut doppelt so vielen Fällen. Dort stieg die Zahl von 2006 bis 2016 von 1433 auf 3333 beziehungsweise von 975 auf 2187.In Brandenburg ging es hoch von 86 auf 306, in Thüringen von 191 auf 326, in Bremen von 35 auf 102, in Hamburg von 133 auf 332, in Hessen von 482 auf 1240, in Mecklenburg-Vorpommern von 67 auf 160, in Rheinland-Pfalz von 252 auf 599, im Saarland von 61 auf 158, in Sachsen von 337 auf 627, in Sachsen-Anhalt von 265 auf 340, in Schleswig-Holstein von 137 auf 442 und in Berlin von 144 auf 285.Nach gültigem Gesetz ist die Unterbringung in Heimen mit Freiheitsentziehung zulässig, wenn sie zum Wohl des Kindes, insbesondere zur Abwendung einer erheblichen Selbst- oder Fremdgefährdung, erforderlich ist und der Gefahr nicht auf andere Weise, auch nicht durch andere öffentliche Hilfen, begegnet werden kann. Die Betroffenen sind häufig Opfer häuslicher oder sexueller Gewalt geworden, kommen aus Haushalten von Drogensüchtigen, haben psychische Störungen oder sind Intensivstraftäter.dpa