Die Ermittler der Küstenwache hatten zwischen dem 9. und dem 20. März Restaurants, Schutzhütten und Großhändler im Veneto und in der Lombardei kontrolliert, aber auch in Südtirol und im Trentino sowie in der Provinz Pordenone. <BR /><BR />Insgesamt wurden im Rahmen der Aktion „Shamshir“, die vom Fischereikontrollzentrum (CCAP) Venedig koordiniert wurde, 89 Kontrollen durchgeführt und rund 26 Tonnen an Fischprodukten beschlagnahmt.<BR /><BR />Das Augenmerk lag darauf, abzuklären, ob die Kennzeichnung der Produkte bzw. deren Rückverfolgbarkeit den Vorschriften entsprach. Insgesamt wurden 13 Verwaltungsstrafen in Höhe von insgesamt rund 40.000 Euro verhängt.<h3> Geldstrafen in Höhe von 9.000 Euro</h3>Zu den festgestellten Verstößen sollen insbesondere Angaben in den Speisekarten einiger Restaurants gehören, die bei den Gästen zu Irrtümern hinsichtlich der Art, der Eigenschaften, der Qualität und der Zutaten führen konnten. <BR /><BR />Die beiden Restaurants und die Schutzhütte im Gadertal bzw. Gröden mussten zusammen Geldstrafen in Höhe von 9.000 Euro berappen. Stein des Anstoßes sollen hier fehlende Mindestangaben zur Rückverfolgbarkeit in den Speisekarten zu Rotem Thunfisch, Garnelen, Kabeljau, Tintenfisch und Entenmuscheln gewesen sein.<h3> Auf der Spur eines Großhändlers</h3>Die Kontrollen in einem Geschäft in Bergamo sollen die Küstenwache hingegen auf die Spur eines Großhändlers in der Provinz Vicenza geführt haben. Bei der Durchsuchung seiner Tiefkühlkammern sollen tiefgefrorene Fischprodukte ausländischer Herkunft entdeckt worden sein, die falsch etikettiert waren oder bei denen vorgeschriebene Rückverfolgbarkeitsangaben fehlten, darunter Makrelen, asiatischer Karpfen, Schlangenkopffisch, Tilapia, Garnelen und Sardinen. Produkte mit einem Gesamtgewicht von 25,5 Tonnen wurden beschlagnahmt.