Südtirol übernimmt – laut entsprechenden Rundschreiben des Gemeindenverbandes bzw. des Landes – die staatliche Regelung. Doch dagegen laufen die Gewerkschaften Sturm. „Wir lassen die Sache von unseren Rechtsanwälten prüfen. Eine Entscheidung, ob wir vors Arbeitsgericht ziehen, fällt in den kommenden Tagen“, kündigt Gianluca Moggio von der Gewerkschaft der Landesbediensteten (GS) an. 30 Tage (bei einer Fünf-Tage-Woche) haben Bedienstete im öffentlichen Dienst Urlaub. Feiertage nicht eingerechnet. Bis zu vier Tage davon können zu Beginn eines jedes Jahres von der öffentlichen Hand als verpflichtende Urlaubstage festgelegt werden – „laut Kollektivvertrag in Absprache mit den Gewerkschaften“, betont Robert Holzer von der Autonomen Gewerkschaftsorganisation der örtlichen Körperschaften (AGO). Einen solchen, für heuer bereits festgelegten verpflichtenden Urlaubstag, nämlich den 9. Dezember, will das Land nun für den 17. März einkassieren. „Das alles wird entschieden, ohne die Gewerkschaften einzubeziehen“, schimpft Holzer. Damit werde „versucht, dem Vertragspartner die zustehende Vertragshoheit zu entziehen“ und geltende Verträge würden aufgekündigt, heißt es in einem AGO-Schreiben an den Gemeindenverband. Im gleichen Schreiben verweist die Gewerkschaft darauf, dass laut Regierungskommissariat „diese Erhebung zum Staatsfeiertag die zwangsläufige und einmalige Gleichstellung mit den üblichen Feiertagen nach sich zieht“. Entsprechend schreibt auch der Gemeindenverband in seinem Rundschreiben, der 17. März werde „als Feiertag betrachtet“. Bediensteten, die an diesem Tag dennoch Dienst geleistet haben, werden kohärenterweise die vertraglich „die für die Feiertage vorgesehenen Erhöhungen zuerkannt“. Also im Klartetxt: Die einen erhalten einen Feiertagszuschlag, die anderen einen Urlaubstag abgezogen. „Ja, was nun, Feiertag oder nicht?“, fragt sich da die AGO. Und auch sie kündigt an, „alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Mittel ausschöpfen“ zu wollen.ih/D