Bisher habe stets das Land per Gesetz entschieden, in welchen Zonen Apotheken errichtet wurden.Dieses Gesetz wurde vor einiger Zeit von der italienischen Regierung vor dem Verfassungsgerichtshofs angefochten.Das Urteil: Das Land darf k?nftig nicht mehr ?ber die Errichtung von Apotheken entscheiden, da dies au?erhalb seines Zust?ndigkeitsbereiches liege.Die Gemeinden m?ssen laut Verfassungsgerichtshof selbst ?ber die Errichtung einer Apotheke entscheiden.Zudem darf eine Apotheke nur in Gebieten errichtet werden, die mehr als 3300 Einwohner z?hlen.Hat ein Gebiet ?ber 4450 Einwohner, darf eine zweite Apotheke errichtet werden. Der Entschluss dazu liege jedoch immer bei den Gemeinden.Wie Durnwalder am Montag erkl?rte, m?ssten also aufgrund dieser Regelung 17 neue Apotheken in Gebieten mit mehr als 3300 Einwohnern errichtet werden.Abschlie?end erkl?rte der Landeshauptmann: ?F?r uns ?ndert diese Regelung nicht viel. Aber wir sind froh, dass wir als Land bereits einige Apotheken in Gebieten mit weniger als 3300 Einwohnern errichtet haben, denn diese Einrichtungen spielen eine fundamentale Rolle.?