Renten-Experte Helmuth Renzler erklärt, wer eine so hohe Rente kassiert und wie es zu diesen Beträgen kommt.<BR /><BR /> Die Durchschnittshöhe dieser hohen monatlichen Pensionen liegt bei 7565 Euro im öffentlichen Sektor und 6678 Euro im Privatsektor. Diese Daten liefert die statistische Beobachtungsstelle des gesamtstaatlichen Fürsorgeinstituts („Osservatorio Statistico“). Die durchschnittliche INPS-Altersrente in Südtirol im Privatsektor fällt mit 1242 Euro vergleichsweise bescheiden aus. <h3> „Alten Verträge mitgenommen“</h3>Zu jenen, die in Südtirol die höchsten INPS/NISF-Renten im Privatsektor beziehen, zählen ehemalige Manager von größeren Firmen, ehemalige Genossenschafts-Direktoren sowie ehemalige Bankdirektoren, die von einer Staatsbank zu einer einheimischen Bank gewechselt sind und dann „die alten Verträge noch mitgenommen haben“, weiß der Renten-Experte Helmuth Renzler. <BR /><BR />„Bei ihnen wurde die Rente noch zum Großteil mit dem alten, lohnbezogenen System berechnet.“ Beim lohnbezogenen System gab es Renten auch weit über 10.000 Euro monatlich. Das lohnbezogene System habe bei der Renteneinzahlung keine Obergrenze vorgesehen. Mit dem beitragsbezogenen System seien hingegen Einzahlungs-Obergrenzen eingeführt worden. Und deshalb fallen beim beitragsbezogenen System dann die Renten auch niedriger aus. Wer ab dem 1. Jänner 1996 angefangen habe zu arbeiten, für den gelte eine jährliche Höchstgrenze bei der Einzahlung der Rentenbeiträge. Auch bei den Selbständigen gebe es eine Obergrenze bei der Einzahlung der jährlichen Rentenbeiträge, erklärt Renzler.<BR /><BR />Zu den 666 Beziehern von hohen Renten im Privatsektor zählen auch Freiberufler wie Wirtschaftsberater: Diese haben zwar eine eigene Pensionskasse, aber wenn sie einige Jahre INPS-versichert waren und ihre Einzahlungen kumulierten, dann scheinen sie nicht in <i>ihrer </i>Pensionskasse auf, sondern bei der INPS, und die INPS zahlt dann diese Renten aus, sagt Renzler.<h3> Primare, Richter und Direktoren öffentlicher Ämter</h3>Hohe Renten im öffentlichen Sektor erhalten beispielsweise ehemalige Primare: in manchen Fällen sogar 14.000 Euro im Monat, sagt Renzler. Ehemalige Oberärzte hätten auch eine hohe Pension, ebenso ehemalige Direktoren öffentlicher Ämter. Ehemalige Richter würden Renten bis zu bis 8000 Euro erhalten.<BR /><BR />Dem gegenüber stehen sehr niedrige Renten von unter 250 Euro im Monat. Dabei handelt es sich in manchen Fällen um Hinterbliebenen-Renten von Nicht-EU-Bürgern, berichtet der Renten-Experte. Wenn Nicht-EU-Bürger nur einige Jahre lang relativ wenige Rentenbeiträge eingezahlt haben, ausschließlich nach dem beitragsbezogenen System, so schauen dann sehr niedrige Beträge heraus. Die Hinterbliebenen-Rente mache 60 Prozent jener Rente aus, die dem Verstorbenen zustehen würde. Weiters könne es sich bei den Beziehern von niedrigen Renten um Bürger handeln, die keine Aufstockung auf die Mindestrente erhalten: Sie haben beispielsweise keinen Anspruch auf die Aufstockung, weil der Ehepartner „zu viel“ verdient oder weil sie noch eine zweite Rente bekommen, mit der sie jene Einkommensgrenzen überschreiten, unterhalb denen eine Aufstockung noch möglich gewesen wäre.<BR />