Deshalb drohen den Betroffenen nun Strafen von bis zu 75.000 Euro. <BR /><BR />Sie sollen unter anderem Zahnreinigungen, -radiographien und -feilungen durchgeführt haben, ohne über die entsprechende staatliche Berufserlaubnis zu verfügen: Aus diesem Grund sind nun 2 Bozner Zahnarztpraxen nach Erhebungen der Sondereinheit NAS der Carabinieri ins Visier der Bozner Staatsanwaltschaft geraten. <h3> Zahnarzthelfer, die Zahnreinigungen durchführen </h3>In den vergangenen Wochen haben die Beamten der Carabinieri-Sondereinheit NAS von Trient 2 Zahnarztpraxen in Bozen kontrolliert und dabei festgestellt, dass einige Dienstleistungen, die nur Zahnärzte durchführen dürften, auch von anderen Mitarbeitern durchgeführt worden sein sollen. Die Carabinieri hörten zahlreiche Patienten an und untersuchten alle Dokumente, die Informationen über die einzelnen Leistungen der Zahnarztpraxen enthalten. <BR /><BR />Dabei sollen sie Hinweise darauf gefunden haben, dass nicht nur die Zahnärzte und Dentalhygieniker Zahnreinigungen durchführten, sondern auch Zahnarzthelferinnen mit dieser und anderen, Zahnärzten vorbehaltene Aufgaben betraut worden sein sollen.<h3> Strafen zwischen 10.000 und 75.000 Euro </h3>Der Verdacht lautet auf unbefugte Ausübung eines Berufes (Art. 348 StGB). Den Betroffenen drohen nun Haftstrafen zwischen 6 Monaten und 3 Jahren sowie eine Geldbuße zwischen 10.000 und 50.000 Euro. Doch für die Zahnärzte könnte es noch dicker kommen als für deren Assistentinnen: Sollte sich herausstellen, dass erstere letztere dazu animiert haben, das Gesetz zu brechen, drohen den Zahnärzten zwischen einem und 5 Jahre Haft sowie zwischen 15.000 und 75.000 Euro Geldstrafe. <BR /><BR />Die Carabinieri erinnern indes, dass Bürger über die Webseite www.portale.fnomceo.it rasch überprüfen können, ob ein Arzt oder Zahnarzt in der entsprechenden Kammer eingetragen ist und damit über eine Berufserlaubnis verfügt. <BR />