Beide Verbrechen hatten sich in den ersten Tagen des neues Jahres ereignet. Wie berichtet, hatten die Carabinieri am 4. Jänner in Raas einen 30-jährigen Albaner gestellt. Sie erwischten ihn bei einem Einbruchsversuch in eine Wohnung – also auf frischer Tat. Er wurde verhaftet und ins Bozner Gefängnis gebracht.<BR /><BR /> Nach weiterführenden Ermittlungen wurden dem Albaner noch 2 weitere Einbruchsversuche im Raum Natz-Schabs zur Last gelegt. Untersuchungsrichter Federico Secchi bestätigte die Rechtmäßigkeit der Festnahme und verfügte, dass der Verdächtige in vorbeugender Verwahrungshaft hinter Gittern bleiben muss – bis zum Schnellverfahren. <h3> Vorerst auf freiem Fuß</h3> Dieses wurde gestern abgehalten und endete für den Angeklagten mit einer Haftstrafe von 2 Jahren. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt. Sobald das Urteil rechtskräftig ist, muss der Mann seine Strafe demnach antreten. Vorerst wurde er auf freien Fuß gesetzt: Unter einer Haftstrafe von 3 Jahren sieht der Gesetzgeber nicht vor, dass die Sicherungsmaßnahme hinter Gittern bis zur Rechtskraft des Urteils – der Mann kann noch dagegen berufen – aufrecht bleiben kann. <BR /><BR />Anders schaute es für den jungen Tunesier aus, dessen Haftprüfung am selben Tag erfolgt war wie jene des albanischen Staatsbürgers. Auch für ihn hatte Richter Secchi verfügt, dass er in Beugehaft bleiben muss. Dem Tunesier wurde ein gelungener Einbruch in Rentsch vorgeworfen. Auch in seinem Fall wurde ein Schnellverfahren anberaumt.<BR /><BR /> Gestern verurteilte ihn der Richter zu 3 Jahren unbedingter Haft. Aufgrund der Höhe des Strafmaßes ist eine Aufrechterhaltung der Sicherungsmaßnahme im Gefängnis möglich, wofür sich der Staatsanwalt auch ausgesprochen hat. Der Richter gab dem Antrag statt. Auch dieses Urteil ist vorerst nicht rechtskräftig.<BR />