Die Vorgeschichte: Staatsanwalt Igor Secco hatte Christian Egartner und Peter Paul Mader vorgeworfen, Ferdinand Teissl 2008 seinen Hof in Pflersch um einen zu niedrigen Betrag abgekauft zu haben. Dieser soll im Gegenzug auch eine Leibrente bekommen haben. Damit habe man Teissl finanziell geschadet. Richterin Maria Christina Ehrlicher folgte der Argumentation des Staatsanwalts und verurteilte die beiden jeweils zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft wegen Übervorteilung unter erschwerten Bedingungen.Mit dem Urteil folgte die Richterin der Forderung von Staatsanwalt Igor Secco. Dieser hatte in seinem Schlussplädoyer genau jene Strafe verlangt, die über die beiden verhängt wurde. Er sah es als erwiesen an, dass sich Egartner und Mader der erschwerten Übervorteilung eines Arglosen – von Ferdinand Teissl – schuldig gemacht hatten.Verteidigung geht in BerufungAls "absolut unverständlich" bezeichnete Egartners Verteidiger Gerhard Brandstätter das Urteil. Die Verteidigung kündigte sofort nach der Verkündigung Berufung an.Allerdings wolle man erst die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, die in spätestens 90 Tagen vorliegen wird Die Angeklagten bleiben in Freiheit.stol Alle Hintergründe zum Urteil lesen Sie in der Dienstagsausgabe des Tagblattes Dolomiten.