Erstmals werden heuer auch die Gesuche um Zuweisung einer Mietwohnung der Gemeinde Bozen betreffend die allgemeine Rangordnung ausschließlich beim Wohnbauinstitut entgegengenommen. Hierfür gibt es für die Gemeinde Bozen ein eigenes Gesuchsformular.Das Formular ist bei den jeweiligen Ämtern des Wohnbauinstitutes und bei den Gemeinden erhältlich oder kann von der Internetseite heruntergeladen werden.Das Gesuch kann, innerhalb 31.Oktober 2017, entweder direkt in den Büros des Wohnbauinstitutes oder auch bei den Gemeinden abgegeben werden (in Bozen nur beim Wohnbauinstitut in der Mailandstr. Nr. 2). Es ist wichtig, dass das Gesuch vollständig ausgefüllt wird, damit es ausgewertet werden kann.stol__________________________________ Öffnungszeiten der Ämter des Wohnbauinstitutes:BOZEN/MERAN/BRIXEN: Mo-Di-Mi-Fr von 9 bis 12 UhrDo von 8.30 bis 13 und 14.15 bis 17 UhrBRUNECK: Di von 9 bis 12 und 14 bis 16 UhrDo von 9 bis 12 UhrSCHLANDERS: Di von 9 bis 12 Uhr stol